top of page
Groß (Logo komplett).png

Zurück an die richtige Stelle:

Musikproduktion   |   Bandurlaub     kappelrecords

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

der Firma InLine Audio Studios Knoke GbR

 

Stand: 01.06.2023

 

 

InLine Audio Studios Knoke GbR

Heidenhof 1

77876 Kappelrodeck

Deutschland

 

Fon: +49 (0) 7842 4 66 99 16

Mail: info(ÄT)ila-studios.de

www.ila-studios.de

 

Geschäftsführende Gesellschafter:

Benjamin Knoke,

Sabrina Knoke

 

Steuernummer:

14092 / 20131

 

Umsatzsteuer-IDNr. gemäß §27a UStG:

DE 327 4 8888 4

 

 

1.  Geltungsbereich

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma InLine Audio Studios Knoke Kuhn GbR „Anbieter“ mit seinem Vertragspartner – nachstehend „Auftraggeber“ genannt.

 

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

Die AGB, eventuelle Dienstleistungsverträge und Texte auf den Webseiten mit den Domains: ila-studios.de, bandurlaub.de, jga-achertal.de, kappelrecords.de, kappelrecords.com, shop-ila.de, bookage.de und allen Unterseiten unterliegen dem Urheberrecht des Anbieters und dürfen nicht vervielfältigt werden.

 

2.  Allgemeines und Vertragsabschluss

 

2.1.

Auftraggeber ist, wer die Durchführung der Dienstleistung, schriftlich oder mündlich, veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. der Auftraggeber haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag.

 

2.2.

Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2.3.

Anfragen, sowie Auftragserteilungen erbitten wir in schriftlich-elektronischer Form per E-Mail.

 

2.4.

Der Gültigkeitszeitraum persönlicher Angebote ist individuell geregelt und immer unverbindlich. Die Arbeitszeit und anfallende Kosten können im Vorfeld nur geschätzt werden. Die Einschätzungen des Aufwands beruhen auf einer nach bestem Gewissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs und können sich ggf. erhöhen, was zu einer Nachberechnung und weiteren Forderungen an den Auftraggeber führen kann.

Tritt dieser Fall ein, informiert der Anbieter den Auftraggeber rechtzeitig über den Mehraufwand und die damit verbundenen Mehrkosten.

 

2.5.

Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt, wenn nicht anders vereinbart, durch ein Angebot des Anbieters und der ausdrücklichen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Eindeutige Handlungen des Auftraggebers zur Angebotsannahme können sein: eine konkrete Terminvereinbarung für die Ausführung der Dienstleistung, dem eingegangenen (Teil-)Rechnungsbetrag oder der Anzahlung gemäß dem Angebot, sowie durch schriftliche Erklärung.

Wenn in das jeweilige Vertragsverhältnis mündlich oder schriftlich eingewilligt wird, gelten die AGBs automatisch als vom Auftraggeber akzeptiert und zugestimmt.

 

2.6.

Im Allgemeinen sind für Terminreservierungen Anzahlung in Höhe der des veranschlagten Aufnahmepreises zuzüglich eventueller weiterer, mit der Aufnahme anfallenden Kosten, im Voraus vom Auftraggeber zu leisten. Je nach Art des Angebots können auch weitere Leistungen im Voraus in Rechnung gestellt werden, wenn diese für eine Terminreservierung gemäß dem Angebot erforderlich sind. Wenn der Auftraggeber um eine Anzahlung gebeten wird, erfolgt die Reservierung des Termins beziehungsweise die Ausführung der Dienstleistung erst nach eingegangener Anzahlung. Die geleisteten Anzahlungen werden mit dem Endbetrag der Leistungserstellung gemäß dem Angebot verrechnet.

Mehr unter Punkt 4.

 

2.7.

Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine sind nach erfolgter Anzahlung beidseitig bindend, können jedoch bei nachvollziehbar begründetem Anlass oder bei höherer Gewalt von beiden Seiten verschoben oder aufgelöst werden.

Mehr unter Punkt 6. 

 

3.  Leistungsumfang und Pflichten der Vertragspartner

 

3.1.

Der Anbieter verpflichtet sich die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, sachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Die vom Anbieter zu erbringenden Leistungen umfassen die aufgeführten Dienstleistungen des Angebots oder des vereinbarten Dienstleistungsauftrags. Für Weitere im Angebot/Vertrag nicht enthaltene Leistungen übernimmt der Anbieter keine Verantwortung und Haftung.

 

3.2.

Der Anbieter wird den Auftraggeber nach sinnvollem Ermessen über den Fortschritt seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Abschließung von Dienstleistungen vereinbaren an welchem sich der Anbieter orientiert. Dieser Zeitplan ist jedoch für den Anbieter nicht zwingend bindend.

 

3.3.

Ist dem Anbieter die vertraglich vereinbarte Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, um die weitere Vorgehensweise zu vereinbaren.

 

3.4.

Der Anbieter stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften, (Geschäfts-) Räume und das nötige Personal (ergänzend siehe Punkt 3.7), sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

3.5.

Jeder der Vertragspartner kann in schriftlicher oder mündlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung beziehungsweise Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen, begründen und gegebenenfalls die erforderliche Kostenanpassung kommunizieren. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Anbieter bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

 

Gegebenenfalls werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

 

3.6.

Der Auftraggeber ist verpflichtet sich an die entsprechenden Rahmenbedingungen des Anbieters, dessen Geschäftsräume und die Leistungserbringung zu halten. Werden für die Leistungserbringung andere Räumlichkeiten genutzt oder weitere Dienstleister hinzugezogen, so ist der Auftraggeber ebenso verpflichtet sich auch an diese erweiterten Rahmenbedingungen zu halten.

Die Hausordnung der Geschäftsräume des Anbieters steht Vorort zur Einsicht zur Verfügung.

 

3.7.

Für die Nutzung der eigenen Räumlichkeiten und dem eigenen Equipment verlangt der Anbieter im Voraus eine angemessene Sicherheit.

Diese kann in Form einer Bar-Kaution, einer Nutzungsgebühr und/oder eines Schadensersatzes geltend gemacht werden.

 

3.8.

Der Auftraggeber haftet dem Anbieter für alle ihm aus seiner Tätigkeit für den Auftraggeber entstehenden Schäden.

 

3.9.

Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm bekannten Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit des Vertrages und der Tätigkeit hinaus. Auch der Auftraggeber verpflichtet sich, über alle ihm bekannten Angelegenheiten des Anbieters Verschwiegenheit zu wahren. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit des Vertrages und der Tätigkeit hinaus.

 

4.  Preise und Zahlungsbedingungen

 

4.1.

Die Berechnung erfolgt auf Basis des aktuellen Stundensatzes. Abhängig von der Art der Dienstleistung wird entweder der reguläre oder der ermäßigte aktuell gültige Steuersatz zusätzlich erhoben.

Bei Abrechnung pro Stunde erfolgt eine Aufrundung auf die nächste volle Stunde ab der angefangenen halben Stunde.

4.2.

Für die gewünschten Dienstleistungen gelten die Preise des unverbindlichen Angebots oder des Kostenvoranschlags innerhalb des Gültigkeitszeitraums unter Vorbehalt, da diese im Voraus nur geschätzt werden können und der Rechnungsbetrag sich am Ende auf den tatsächlichen Arbeitszeitaufwand und verursachten Kosten bezieht. Dies ist ebenso auf einzelvertraglichen Vereinbarungen anzuwenden.  (Siehe auch Punkt 2.4)

4.3.

Bei Dienstleistungspaketen sind die jeweiligen Preise bis zum jeweilig angegebenen Zeitraum gültig, sofern sich nichts am Inhalt und Umfang der beinhalteten Dienstleistungen ändert.

 

4.4.

Werden weitere Arbeitsstunden notwendig um die Dienstleistung gemäß des gewünschten Endergebnisses abzuschließen, wird der Auftraggeber rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt und es wird diesem die Entscheidung überlassen. Für Arbeitsstunden, die außerhalb des Angebots erbracht werden, gilt der aktuell gültige Stundensatz. Diese werden nach der angefangenen halben Stunde berechnet.

 

4.5.

Die Zahlungsbedingungen der Anzahlungen oder (Teil-)Rechnungen werden üblicher Weise individuell geregelt. Ist nichts anderes vereinbart, gilt als Regelablauf der Folgende:

  • Die erste Teilzahlung bestehend aus dem halben kalkulierten Endbetrag ist als Anzahlung, um den Zeitraum für die Erbringung der Dienstleistung zu reservieren, sofort fällig.

  • Die zweite Teilzahlung (Schlusszahlung) bestehend aus dem halben kalkulierten Endbetrag ist bei Erreichen eines vorab festgesetzten Zahlungsziels als Termins fällig. Wurde kein Termin festgesetzt, ist die zweite Teilzahlung 14 Tage nach Erbringung des vereinbarten Dienstleistungsvolumen unabhängig vom Abschluss und Ergebnis fällig.

  • Kleinbeträge unter 300 Euro Rechnungssumme und weitere Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sind generell sofort fällig.

  • Ist kein Zahlungsziel angegeben oder vereinbart, so sind die Rechnungs- und Teilbeträge sofort fällig.

 

4.6.

Anzahlungen, sowie (Teil-)Rechnungen sind fristgerecht per Überweisung an die angegebene Bankverbindung des Anbieters zu entrichten. 

 

4.7.

Die Preise öffentlich angepriesener Dienstleistungen, schriftliche Angebote und mündlicher Absprachen mit Auftraggebern sind immer inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Regelsatz oder Ermäßigter Satz) angegeben. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
Wenn der Auftraggeber Unternehmer ist oder es sich dabei um eine Band handelt, die im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu behandeln ist, handelt, werden die Preise für gewöhnlich in netto kommuniziert.

 

4.8.

Rechnungen sind bei Erhalt gemäß den dort genannten Bestimmungen zahlbar. Ist der vollständige Rechnungsbetrag nicht innerhalb des jeweils festgelegten Zahlungsziels eingegangen, ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen – ohne Zahlungsziel gewährt der Dienstleiser dem Auftraggeber eine 3-Tagesfrist für die Begleichung der Rechnung bevor Verzugszinsen geltend gemacht werden können. Die Verzugszinsen betragen 10 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz. Bei ausbleibenden Zahlungen von mehr als 30 Tagen (nach Rechnungslegung), wird der Gläubiger (Anbieter) ein gerichtliches Mahnverfahren zur Eintreibung der offenen Rechnungen anstreben. 

Generell tritt ohne eine weitere Zahlungsaufforderung 30 Tagen nach Fälligkeit der Verzug ein (§ 286 Abs. 3 BGB)

 

4.9.

Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungserhalt dem Anbieter schriftlich anzuzeigen.

 

5.  Geschenkgutscheine

 

5.1.

Die vom Anbieter ausgestellten Gutscheine sind ab Rechnungsdatum 2 Jahre gültig. Die Gültigkeit erlischt früher, wenn der Anbieter wegen unüberwindbaren äußeren Umständen nicht mehr dazu in der Lage ist, die bestellten Dienstleistungen auszuführen.

 

5.2.

Die Gutscheine sind ausschließlich für die bestellte Dienstleistung – wie auf dem Gutschein angegeben – einlösbar. Der monetäre Gegenwert ist nicht auszahlbar und eine allgemeine Auszahlung ist generell ausgeschlossen.

Weitere Dienstleistungen können auf Wunsch separat dazu gebucht werden. 

5.3.

Die Gutscheine sind nur einmalig einlösbar.

5.4.

Die Gutscheine sind an Dritte übertragbar.

5.5.

Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

6.  Stornoregelung, Ausfallzahlung, Terminverschiebung

 

6.1.

Für den Fall, dass ein Termin vom Auftraggeber nicht eingehalten werden kann und nicht rechtzeitig abgesagt oder verschoben wird, wird ein Ausfallzahlung fällig.

 

Für kleine Dienstleistungen/Produktionen, welche für weniger als 24 Stunden angesetzt sind:

  • Innerhalb von 24 Stunden unmittelbar vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers werden 100% der für diesen Termin vereinbarten Angebots-/Rechnungspositionen zur Zahlung fällig.

  • Innerhalb von 48 Stunden unmittelbar vor dem vereinbarten Termin werden 50% der für diesen Termin vereinbarten Angebots-/Rechnungspositionen zur Zahlung fällig. 

  • Innerhalb von 72 Stunden unmittelbar vor dem vereinbarten Termin werden 25% der für diesen Termin vereinbarten Angebots-/Rechnungspositionen zur Zahlung fällig.

 

Für größere Dienstleistungen/Produktionen, welche für mehr als 24 Stunden angesetzt sind (zum Beispiel: EP, Album) sind die Fristen entsprechend ausgedehnt:

  • Innerhalb von 7 Tagen unmittelbar vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers werden 100% der für diesen Termin vereinbarten Angebots-/Rechnungspositionen zur Zahlung fällig.

  • Innerhalb von 14 Tagen unmittelbar vor dem vereinbarten Termin werden 50% der für diesen Termin vereinbarten Angebots-/Rechnungspositionen zur Zahlung fällig.

  • Innerhalb von 21 Tagen unmittelbar vor dem vereinbarten Termin werden 25% der für diesen Termin vereinbarten Angebots-/Rechnungspositionen zur Zahlung fällig.

 

Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den Ausfallzahlungen verrechnet.

Es bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

6.2.

Unter Erklärung nachvollziehbarer Gründe (z.B. klinische Notfälle, höhere Gewalt etc.) seitens des Auftraggebers, ist es möglich vereinbarte Termine (einschließlich aller Einzeltermine, sowie ganze Zeiträume) innerhalb von 6 Monaten einmal zu verschieben (sofern dies dem Anbieter möglich ist), ohne dass eine weitere Anzahlung oder zusätzliche Kosten für die gebuchte Dienstleistung fällig wird. Nach diesem Zeitraum ist die Nachholungsmöglichkeit erloschen und es muss erneut über die gewünschte Dienstleistung verhandelt werden.

 

6.3.

Kann ein Termin aus dem Verschulden des Anbieters nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig und spätestens am Tag des Termins kommuniziert und zur Verschiebung Alternativtermine angeboten. Kommt keine Einigung über einen neuen Termin zu Stande, wird die geleistete Anzahlung auf das angegebene Konto zurückerstattet.

6.4.

Kommt der Anbieter seinem Auftrag oder Teilen des Auftrags trotz telefonischer und schriftlicher Erinnerung an die offizielle E-Mail-Adresse innerhalb von 6 Monaten nicht nach, werden nach diesem Zeitraum dem Auftraggeber eventuelle Anzahlungen in veranschlagter Höhe dieser Auftragspositionen zurückerstattet, falls nichts anderes vereinbart wurde.

 

7.  Gewährleistung, Nachbesserung und Widerrufsrecht

 

7.1

Mängelrügen müssen generell schriftlich und unter genauer Beschreibung der Beanstandung erfolgen, um eine Nachbesserung der Leistung zu ermöglichen. Offensichtliche Mängel müssen binnen einer angemessenen Frist gerügt werden, die vier Wochen ab Übergabe des Werkes nicht überschreiten darf. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk in Bezug auf offensichtliche Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen. Offensichtliche Mängel sind solche, die bei einer sorgfältigen Prüfung ohne weiteres erkennbar und leicht hörbar sind.

7.2.

Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters Eingriffe in das Werk vornimmt oder vornehmen lässt, sofern durch diese Eingriffe ein Fehler und/oder Schaden entsteht und/ oder soweit hierdurch ein Fehler und/oder Schaden verstärkt wird. Den Beweis dafür, dass der Schaden nicht durch den von ihm vorgenommenen/veranlassten Eingriff verursacht beziehungsweise verstärkt wurde, hat der Auftraggeber zu führen. 

7.3.

Für Bearbeitungsschäden an fremdem Bild- und Tonmaterial haftet der Anbieter nur bis zum Materialwert des Tonträgermaterials. Für Schäden an unwiederbringlichen oder schwer ersetzlichen Bild- und Tonaufnahmen übernimmt der Anbieter, ebenfalls keine Haftung über den reinen Materialwert hinaus. 

7.4.

Alle Leistungen und Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 

7.5.

Der Anbieter gewährt freiwillig und ausschließlich Privatpersonen ein beschränktes Widerrufsrecht auf Dienstleistungen vor Eintritt der Stornoregelung (siehe Punkt 6) oder Beginn der Dienstleistungsausführung. Diese können den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vereinbarung bzw.  Buchung der Dienstleistung mit dem ausgefüllten Widerrufsformular in Schriftform widerrufen. Ihr Widerrufsrecht erlischt sobald mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde. 
Selbiges gilt beim Widerruf von Warenkäufen.

 

Privatpersonen verwenden für einen eindeutigen Widerruf bitte folgendes Muster-Widerrufsformular und senden es an die angegebene Adresse zurück:

 

________________________________________________________________________________________________________________

 

 

Muster–Widerrufsformular

 

(Unzutreffendes streichen)

 

An: InLine Audio Studios Knoke Kuhn GbR, Heidenhof 1, 77876 Kappelrodeck, info@ila-studios.de

 

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Nennung der Dienstleistungen) bzw. den Kauf der folgenden Waren (Nennung der Waren):

 

 

 

– Bestellt am (Datum) / erhalten am (Datum)):

 

 

– Name des/der Privatauftraggeber/in:

 

 

– Anschrift des/der Privatauftraggeber /in:

 

 

 

 

 

 

 

Ort, Datum:                                                   Unterschrift des/der Privatauftraggeber /in:

 

________________________________________________________________________________________________________________

 

Verwendungsempfehlung:

  1. Laden Sie das Muster-Widerrufsformular als PDF herunter.

  2. Drucken Sie das PDF mit einem Drucker aus.

  3. Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterzeichnen Sie es.

  4. Senden Sie das ausgefüllte Formular per Post an die genannte Adresse oder scannen Sie dieses gutleserlich ein, um es uns per E-Mail an info@ila-studios.de zu senden.

________________________________________________________________________________________________________________

 

8.  Datenschutzhinweis

 

Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist auf der Website www.ila-studios.de/datenschutz ausführlich aufgeführt und ab dem 10.03.2022 in Kraft getreten. 

9.  Gerichtsstand

 

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Privatpersonen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem die Privatperson seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

Handelt der Auftraggeber als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Hat der Auftraggeber seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Auftraggebers zugerechnet werden können. Der Anbieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Auftraggebers anzurufen.

 

10.      Sonstige Bestimmungen

 

10.1.

Grundsätzlich liegen die Aufnahmerechte bei dem Anbieter (InLine Audio Studios Knoke Kuhn GbR).

Weiter anfallende Rechte, wie z.B. Urheberrechte durch produzentische Mitwirkung oder einer musikalischen Mitwirkung liegen generell beim Produzenten oder Musiker/in selbst und können separat abgerechnet werden.

 

10.2.

Alle anfallenden Ergebnisse aus einer Dienstleistung (die entstandene Musik selbst, sowie auch Fotos oder Videoaufnahmen, die innerhalb des Dienstleistungszeitraumes entstehen) dürfen generell, wenn nicht anders vereinbart, vom Anbieter kostenfrei und uneingeschränkt für eigene Werbezwecke für all seine Marken verwendet werden.

10.3.

Es sind generell die Hausordnung des Anbieters zu befolgen und auf entsprechende Anweisungen umgehend umzusetzen.

Bei längeren Produktionen in den Räumlichkeiten des Anbieters bekommt der Auftraggeber eine Sicherheitseinweisung.

Die Hausordnung liegt dem Auftraggeber vor Ort bereit.

Bei vorsätzlicher Missachtung der Hausordnung steht es dem Anbieter frei ein Hausverbot auszusprechen, welches eine eventuelle Ausfallzahlung/Schadensersatz etc. mit sich bringen kann. (Siehe Punkt 6.1)

 

11.      Schlussbestimmungen

 

Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung ab dem 01. Juni 2023. Frühere Fassungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur in Textform zulässig.

Seitenbetreiber:

InLine Audio Studios Knoke GbR

Heidenhof 1

77876 Kappelrodeck

Baden-Württemberg, Deutschland

vertreten durch die geschäftsführenden

Gesellschafter: Benjamin Knoke und Sabrina Knoke

Direkt anfragen:

Fon: +49 (0) 7842 4 66 99 16   |   Mail: info@ila-studios.de

© 2024 InLine Audio Studios Knoke GbR

bottom of page